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Immobiliarsachenrecht

Kurs Immobiliarsachenrecht – Dein Weg zum Erfolg!

Das Immobiliarsachenrecht ist ein häufig sehr unbeliebtes Gebiet des Zivilrecht. In diesem Kurs erhältst du einen strukturierten, klar verständlichen Überblick über die Themen, die wirklich zählen.


Der Kurs bietet dir:

  • Anschauliche Darstellung: Die RieckerRep-Kurse arbeiten mit anschaulichen Animationen.

  • Klares Systemverständnis: Anschauliche Erklärungen zu allen wichtigen Prinzipien und Normen.

  • Prüfungsrelevante Inhalte: Die richtigen Schwerpunkte in optimaler Gewichtung.

  • Praxisnahe Falllösungen: Viele Beispiele und systematische Prüfungsschemata für saubere Klausurlösungen, insbesondere bei komplizierten Problemen.

  • Klausurrelevante Streitstände: Alle wichtige Meinungsstreitigkeiten mit Argumenten.

  • Quizfragen: Nach jedem Video erwarten dich Multiple-Choice-Quizfragen, die gezielt auf die Inhalte des jeweiligen Abschnitts abgestimmt sind. So kannst du dein erlerntes Wissen direkt überprüfen.


Inhaltsübersicht


Kapitel 1: Einführung in das Immobiliarsachenrecht

Kapitel 2: Eigentum an Grundstücken

Kapitel 3: Die Vormerkung

Kapitel 4: Die Hypothek

Kapitel 5: Die Grundschuld

Kapitel 6: Zusammenfassung

Gesamtdauer: 4h 20 min

Mit Examenskapiteln: 4h 37 min


Kapitelübersicht – Das erwartet dich im Kurs


Kapitel 1: Einführung in das Immobiliarsachenrecht

In diesem Kapitel legst du das Fundament für dein Verständnis des Immobiliarsachenrechts. Du lernst die wichtigsten Prinzipien und Begriffe kennen, die in diesem Rechtsgebiet unverzichtbar sind. Was ist ein Grundstück und ein Grundbuch? Was bedeutet Eigentum an Grundstücken und wie grenzt es sich vom Mobiliarsachenrecht ab?

Auch beschäftigen wir uns mit dem Grundbuchrecht und der Grundbuchordnung (GBO). Du lernst die relevanten Normen kennen und ihre Bedeutung für Deine Fallbearbeitung in der Klausur.




Kapitel 2: Eigentum an Grundstücken

Hier werden alle Varianten des Eigentumserwerbs und -verlusts systematisch und anhand klarer Schemata behandelt.


  • Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb:

    Die Voraussetzungen für den Eigentumserwerb nach §§ 873, 925 BGB werden Schritt für Schritt erklärt. Du lernst den Unterschied zwischen Auflassung und Eintragung sowie die Bedeutung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips im Immobiliarsachenrecht. Auch beschäftigen wir uns mit dem Scheingeschäft (§ 117 BGB) bei Grundstücken und den Formanforderungen im Immobiliarsachenrecht.


  • Gutgläubiger Erwerb:

    Du lernst, wann der gutgläubige Erwerb nach § 892 BGB möglich ist und welche Schutzmechanismen bestehen, um einen Missbrauch des gutgläubigen Erwerbs zu verhindern.



  • Ansprüche aus dem Eigentum:

    Die Ansprüche aus dem Eigentum im Immobiliarsachenrecht sind zum einen der Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 I BGB und der Räumungsanspruch aus § 985 BGB. Du lernst die einzelnen Voraussetzungen kennen, wann eine Prüfung des § 894 I BGB eine Rolle spielen kann und was die Bedeutung der Widerspruchs nach § 899 BGB ist. Wir wiederholen bei der Gelegenheit den einstweiligen Rechtsschutz der ZPO, um fit bei Verknüpfungen zwischen dem Zivilprozessrecht und dem Immobiliarsachenrecht zu werden.




Kapitel 3: Die Vormerkung

Ein Eigentumsvorbehalt ist im Immobiliarsachenrecht nicht möglich (§ 925 II BGB), sodass das Immobiliarsachenrecht ein eigenes Institut hierfür kennt.

In Kapitel 3 beschäftigen wir uns mit diesem Institut des Immobiliarsachenrechts, welches den schuldrechtlichen Anspruch auf Übergabe & Übereignung des Grundstücks absichern soll: Der Vormerkung.


  • Anwartschaftsrecht:

    Auch das Immobiliarsachenrecht kennt ein Anwartschaftsrecht. Jedoch anders als im Mobiliarsachenrecht; den Unterschied lernst Du in diesem Kurs.


  • Ersterwerb und Wirkung:

    Du lernst unter welchen Voraussetzungen eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden kann (§ 885 I BGB) und welche Wirkung sie entfaltet, wenn sie im Grundbuch eingetragen worden ist (§ 883 II BGB). Bei der Gelegenheit wirst du auch verstehen, warum es eines Anspruchs des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung gemäß § 888 BGB bedarf.

    Ein besonders klausurrelvantes Problem, ist ob die Vereitelungswirkung der Vormerkung sich auch auf einen in der Schwebezeit abgeschlossenen Mietvertrag erstreckt (Anwendbarkeit von § 883 II BGB analog auf § 566 BGB). Auch dieses behandeln wir in diesem Kurs.



  • Zweiterwerb:

    Der Zweiterwerb der Vormerkung erfolgt durch die Abtretung des zu sichernden Anspruchs gemäß § 401 BGB analog. Damit Du die Abtretung sauber in der Klausur prüfen kannst, wiederholen wir sie an dieser Stelle.



  • Gutgläubiger Zweiterwerb:

    Es ist umstritten, ob eine Verkehrsfähigkeit der Vormerkung notwendig ist und die Vormerkung auch gutgläubig erworben werden kann. Diesen Streit wollen wir uns anschauen und anschließend Dich auch fit für den Aufbau des Streits in der Klausur machen.


  • Sonstige Umstände bei § 883 II BGB:

    Auch ist ein bekanntes Klausurproblem des Immobiliarsachenrechts, ob die Vereitelungswirkung der Vormerkung auch auf "sonstige Umstände" anwendbar ist, wie die Eintragung eines Widerspruchs in der Schwebezeit oder der Kenntniserlangung von der Nichtberechtigung der Veräußerung.



  • "Gutgläubiger Erwerb einer Forderung"

    Ein gutgläubiger Erwerb einer Forderung ist grundsätzlich nicht möglich; mit der Ausnahme des § 405 BGB. Hier kombinieren wir das gelernte Wissen aus dem Scheingeschäft, mit dem Wissen über den Zweiterwerb einer Vormerkung - eine fiese Konstellation des Klausurerstellers, die du aber nach dem Kurs sicher beherrschst!



Kapitel 4: Die Hypothek

Dieses Kapitel widmet sich dem bedeutenden Thema der Hypothek, dass vielen Studierenden häufig Kopfzerbrechen bereitet. Anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele werden wir in diesem Kapitel die einzelnen Elemente der Hypothek so auseinandernehmen, dass du danach nie wieder Kopfschmerzen wegen dem Hypothekenrecht hast!


  • Funktionen der Hypothek:

    Die Hypothek soll eine Forderung absichern - in der Regel einen Darlehensvertrag nach § 488 BGB. Um die Hypothek wirklich zu verstehen, werden wir uns anfangs zunächst mit den Funktionen der Hypothek beschäftigen und was es der Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung (§ 1147 BGB) eigentlich in der Praxis bedeutet. Dafür setzen wir uns mit der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung im ZVG auseinander.


  • Rangfolge der Hypothek und Erlösverteilung:

    Auch schauen wir uns an, wie die Rangfolge bei der Hypothek und die daraus folgende Verteilung des Erlöses funktioniert. Themen, die sehr oft in Vorlesungen nicht besprochen werden und nicht unmittelbar klausurrelevant sind, aber sehr stark dabei helfen zu verstehen, wie das Hypothekenrecht funktioniert und es damit ungemein erleichtern den klausurrelevanten Stoff zu lernen.



  • Erst- und Zweiterwerb einer Hypothek:

    Selbstverständlich beschäftigen wir uns auch mit dem Erst- und Zweiterwerb einer Hypothek und den Unterschieden zwischen Brief-, Buch- und Sicherungshypothek. Auch setzen wir uns mit den besonderen Voraussetzungen der Abtretung bei der Hypothek auseinander (§ 1154 BGB) und wie daraus eine Kette öffentlich beglaubigter Abtretungserklärungen nach § 1155 BGB entstehen kann, die eine Rolle für den gutgläubigen Zweiterwerb der Hypothek spielen kann.


  • Forderungsentkleidete Hypothek:

    Die Forderungsentkleidete Hypothek ist ein Thema, bei dem vielen die "Haare zu Berge" stehen. Wir beschäftigen uns mit dem tieferen Sinn und warum der Gesetzgeber sich dafür entschieden hat, die Übertragung der Forderung zum Zwecke des Hypothekenerwerbs gemäß § 1138 BGB zu fingieren und wie dies in einer Klausur aufgebaut werden kann.

    Auch setzen wir hier alles bisher gelernte in einem Fall zusammen und lernen dabei das Problem der "doppelten Inanspruchnahme" (Stichwort: Trennungs- und Einheitstheorie) bei der forderungsentkleideten Hypothek.



  • Die Zahlung auf die Hypothek:

    Du lernst, wie es sich mit der Hypothek verhält, wenn die Forderung beglichen wird. Hierbei kommt es darauf an, wer die Hypothek bezahlt und welche Interessen die jeweiligen Parteien haben - mit denen wir uns hier auseinandersetzen wollen:

    • Zahlung des persönlichen Schuldners, der zugleich auch Eigentümer ist

    • Zahlung des persönlichen Schuldners, der nicht Eigentümer ist

    • Zahlung des Eigentümers, der nicht persönlicher Schuldner ist

    • Zahlung durch einen Dritten

    • Löschungsanspruch nach § 1179a BGB



  • Einreden gegen § 1147 BGB:

    Wir beschäftigen uns auch mit den Einreden gegen den Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in § 1137 BGB und § 1157 BGB. Gleichzeitig stellen wir aber auch fest, welche wichtige Einrede nicht dem Anspruch nicht entgegengehalten werden kann.


  • Haftungsverband der Hypothek:

    Dieses Thema widmet sich vor allem an Examenskandidaten - für eine Modulabschlussklausur kann hier noch ein "Bogen drum" gemacht werden: Dem Haftungsverband der Hypothek und der Enthaftung von Zubehörstücken gemäß § 1121 BGB und der Erstreckung auf eine Miet- und Pachtforderung gemäß § 1123 BGB.


    Der Haftungsverband der Hypothek hat schon manchen im Examen zittern lassen - dazu gibt es dieses legendäre YouTube Video:





Kapitel 5: Die Grundschuld

Bei dem Kapitel zur Grundschuld knüpfen wir an die Themen zur Hypothek an und vergleichen insbesondere beide Grundpfandrechte miteinander. Wir beschäftigen uns mit den Voraussetzungen des Erst- und Zweiterwerbs der Grundschuld und den Rechtsfolgen einer Zahlung auf eine Grundschuld, wobei hier auch zwischen der Zahlung auf die Forderung und die Grundschuld unterschieden werden muss. Warum das so ist und welcher Sinn dahintersteckt, lernst du auch in diesem Kurs. Abschließend setzen wir uns mit Einreden gegen die Grundschuld und der vertragswidrigen Trennung von Forderung und Grundschuld auseinander.


Kapitel 6: Zusammenfassung

Das gesamte Immobiliarsachenrecht noch einmal in 15 Minuten zusammengefasst? Kein Problem. Wir gehen nochmal im Schnelldurchlauf (quasi als Crash-Crashkurs) die Inhalte des Kurses durch, damit du alle relevanten Probleme noch einmal auf einen Blick präsentiert bekommst.




Bei erfolgreichem Absolvieren des Kurses erwirbst Du das Abzeichen "Immobilienhai":


Noch Fragen? Melde Dich jederzeit bei rieckerrep@gmail.com!




Rechtliche Hinweise

Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)

Die Inhalte dieses Kurses dienen ausschließlich der Unterstützung und Förderung eines selbstständigen und autodidaktischen Lernprozesses. Es handelt sich um ein Angebot zur reinen Wissensvermittlung, das ohne persönliche Betreuung oder Interaktion durch den Anbieter erfolgt.

Die bereitgestellten Materialien, einschließlich der Multiple-Choice-Fragen und anderen Lernhilfen, sind freiwillige Zusatzangebote und stellen keine Erfolgskontrolle oder Prüfung dar. Ein Zertifikat wird bei Abschluss des Kurses nicht bereitgestellt. Das Kurs-Abzeichen wird als Anerkennung für das Absolvieren des Kurses verliehen und wird intern auf dem Profil angezeigt. Es handelt sich dabei nicht um ein offizielles Zertifikat oder eine formale Qualifikation im Sinne eines Bildungsabschlusses. Das Abzeichen dient rein zur Motivation und symbolisiert den erfolgreichen Abschluss des Kurses.

Eine systematische Anleitung oder Erfolgsgarantie wird nicht gewährleistet. Dieses Angebot unterfällt nicht dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), da keine Betreuung, Korrektur oder Erfolgskontrolle durch den Anbieter erfolgt.


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