Kurs Mobiliarsachenrecht – Dein Schlüssel zu besseren Noten im Zivilrecht!
Das Mobiliarsachenrecht ist eines der Kerngebiete des Zivilrechts und gehört zum unverzichtbaren Handwerkszeug für jedes Examen. In diesem Kurs wirst Du systematisch und leicht verständlich durch alle relevanten Themen: von den absoluten Grundlagen bis zu den schwierigsten Sonderproblemen, die gerne in Examensklausuren abgefragt werden.
Der Kurs bietet dir:
Anschauliche Darstellung: Die RieckerRep-Kurse arbeiten mit anschaulichen Animationen.
Tiefe Verständlichkeit: Klare, verständliche Erklärungen auch bei komplexen Rechtsproblemen.
Prüfungsrelevante Schwerpunkte: Die entscheidenden Themen in der richtigen Gewichtung.
Klausurrelevante Streitstände: Alle wichtigen Meinungsstreitigkeiten mit Argumenten.
Praktische Anwendung: Zahlreiche Fallbeispiele mit einem alltäglichen Bezug (ich habe noch keine Fräsmaschine gekauft, du etwa?) und Prüfungsschemata, dir den Transfer in Klausuren erleichtern.
Quizfragen: Nach jedem Video erwarten dich Multiple-Choice-Quizfragen, die gezielt auf die Inhalte des jeweiligen Abschnitts abgestimmt sind. So kannst du dein erlerntes Wissen direkt überprüfen.
Inhaltsübersicht
Kapitel 1: Einführung & Grundlagen
Kapitel 2: Die wichtigste Anspruchsgrundlage: § 985 BGB
Kapitel 3: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV)
Kapitel 4: Weitere Ansprüche
Kapitel 5: Mobiliarsicherheiten
Kapitel 6: Zusammenfassung
Du bekommst das gesamte Mobiliarsachenrecht in der Dauer von 3 Vorlesungen zusammengefasst - auch geeignet für ein intensives Crashkurs Wochenende mit jeweils konzentrierten 4 Stunden:
Gesamtdauer: 8h 27 min
Mit Examenskapiteln: 9h 17 min
Kapitelübersicht – Das erwartet dich im Kurs
Kapitel 1: Einführung & Grundlagen
In diesem Kapitel wird das Fundament für dein Verständnis des Sachenrechts gelegt. Du wirst mit den wichtigsten Begriffen, Prinzipien und Strukturen vertraut gemacht.
Was ist Sachenrecht?
Das Sachenrecht regelt die Rechtsverhältnisse an körperlichen Sachen und wirkt „erga omnes“, also gegenüber jedermann. Anders als das Schuldrecht, das nur zwischen den Beteiligten eines Rechtsverhältnisses gilt, schützt das Sachenrecht absolute Rechtspositionen.
Die Grundprinzipien des Sachenrechts:
Die wichtigsten Prinzipien des Sachenrechts werden im Detail erläutert: Publizität, Absolutheit, Spezialität, Typenzwang und das Trennungs- und Abstraktionsprinzip (Merkformel: PASTTA)
Begriff der „Sache“:
Wenn wir uns mit dem Mobiliarsachenrecht auseinandersetzen, müssen wir selbstverständlich auch klären, was eine Sache überhaupt ist und noch wichtiger: was sie eben nicht ist. Lerne auch, was der sachenrechtliche Unterschied zwischen einer "Forderung" und einer "Sache" ist, insbesondere um zu verstehen, wie die Abtretung funktioniert.

Kapitel 2: Die wichtigste Anspruchsgrundlage – § 985 BGB
Dieses Kapitel konzentriert sich auf den Herausgabeanspruch des Eigentümers nach § 985 BGB – die zentrale Norm im Mobiliarsachenrechts
Der Aufbau des § 985 BGB:
Dir wird anhand des Anspruchsaufbaus von § 985 BGB aus der Klausurperspektive erklärt, welche Voraussetzungen für den Anspruch vorliegen müssen. Wir setzen uns dabei mit allen Bestandteilen des Anspruchs separat auseinander:
Die verschiedenen Besitzarten: Die ganzen Besitzformen haben Dich schon immer verwirrt? Hier wird dir detailliert der Unterschied zwischen unmittelbarem Besitz, mittelbarem Besitz und Sonderformen wie Besitzdienerschaft, Erbenbesitz (§ 857 BGB), Teil- und Mitbesitz erklärt.
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb: Anhand anschaulicher Beispiele wird dir der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb nach §§ 929 - 931 BGB erklärt. Wenn du nochmal eine Auffrischung im Schuldrecht AT brauchst und verstehen willst, wie man eine Abtretung (eines Herausgabeanspruchs nach § 931 BGB) richtig prüft, bekommst Du hier eine entsprechende Auffrischung. Auch beschäftigen wir uns mit der Sicherungsübereignung und einer Sittenwidrigkeit durch anfängliche oder nachträgliche Übersicherung.
Übergabe & Geheißerwerb: Beim Geheißerwerb raucht dir der Kopf? Keine Sorge, nicht nur Dir geht es so. Gemeinsam bringen wir Licht ins Dunkel und gucken uns die vier komplizierten Konstellationen des Geheißerwerbs an, sodass Du danach genau weißt, was Sache ist:
Erwerb durch Übergabe an einen Dritten
Erwerb durch Übergabe durch einen Dritten
Gleichstufiger Geheißerwerb
Mehrstufiger Geheißerwerb ("Streckengeschäft")
Gesetzlicher Eigentumserwerb: Nicht nur rechtsgeschäftlich kann Eigentum übertragen werden, sondern kraft Gesetzes: Verbindung, Vermischung, Verarbeitung, aber auch Fund und Ersitzung werden thematisiert.
Gutgläubiger Erwerb: Lerne wann die fehlende Berechtigung des Eigentümers überwunden werden kann und wann nicht. Wir beschäftigen uns mit dem gutgläubigen Erwerb der §§ 932 - 934 BGB und vertiefen insbesondere nochmal den für viele Studierende komplizierten § 934 BGB. Auch schauen wir uns insbesondere noch einmal an, welche Besonderheiten beim gutgläubigen Erwerb eines Kfz-Briefs gelten (ein gerne geprüftes Klausurproblem!)
Sonderprobleme des Eigentums & Besitzes:
Natürlich beschäftigen wir uns auch mit dem "richtig harten Tobak" des Mobiliarsachenrechts. Wir wiederholen hier noch einmal anhand einer Eselsbrücke Argumentationsprinzipien des Zivilrechts, die du bei jedem Streitstand anwenden kannst. Mit dem Kurs möchte ich dir helfen, dass Du dich auch damit sicher in der Klausur fühlst:
Scheingeheißerwerb
(gleichstufiger) mittelbarer Nebenbesitz (lerne hier, wie Du dir das mithilfe von Game of Thrones merken kannst)
Einschränkung des guten Glaubens beim Kauf von Minderjährigen
Abhandenkommen beim "Aufschwingen zum Eigenbesitzer" (Aufschwungexzess)

Praktische Beispiele:
Zahlreiche Fälle zeigen dir, wie § 985 BGB in Klausuren angewendet wird und wie du "typische Fallstricke" (im wahrsten Sinne des Wortes...) vermeiden kannst.
Kapitel 3: Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV)
Das EBV (§§ 987–1003 BGB) ist ein unverzichtbares, aber unbeliebtes Thema für Prüfungen und erfordert präzises Verständnis. Hier erkläre ich dir alles, was du wissen musst.
Grundlagen des EBV:
Verstehe was eine Vindikationslage ist und warum du hier in einer Klausur besonders achtsam sein musst, damit dir kein erheblicher Punktverlust droht.
Die Ansprüche des Eigentümers:
Wir werden uns damit beschäftigen welche Ansprüche der Eigentümer gegen den Besitzer hat und wie der gutgläubige Besitzer hingegen durch das EBV geschützt wird. Du wirst endlich das elendige Thema der "Sperrwirkung des EBV" verstehen (und dabei merken, dass du dieses Prinzip sogar schon aus einem anderen Rechtsgebiet kennst, ohne dass dir das vermutlich bisher aufgefallen ist). Du wirst lernen, was der Unterschied zwischen einem bösgläubigen, verklagten und deliktischen Besitzer ist und was es mit dem sog. Vorenthaltungsschaden auf sich hat.

Die Ansprüche des Besitzers:
Natürlich lassen wir auch die Ansprüche des Besitzers auf Verwendungsersatz nicht außen vor. Du wirst lernen, was eine "Verwendung" genau ist und ob "sachändernde Verwendungen" erfasst sind. Wir werden nochmal im Schnelldurchlauf die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) wiederholen, da das EBV auf sie verweist, damit Du dich auch in den Querverweisen sicher fühlst und uns damit beschäftigen, ob § 1000 BGB ein Recht zum Besitz darstellen kann.
Der Jungbullenfall:
Ein Dieb der Jungbullen vom Bauern stiehlt, weiterverkauft und ein Metzger, der diese zu Fleisch weiterverarbeitet? Ein in den Fakten so simpler Fall, doch juristisch ein kompliziertes Konstrukt, dass Kenntnisse des EBV und des Bereicherungsrechts voraussetzt, welches wir bei der Gelegenheit auch nochmal wiederholen. Nach diesem Kurs bist du fit in diesem komplizierten bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnissen und schreckst auch vor dem "Jungbullenfall" nicht mehr zurück.
Sonderprobleme des EBV:
Auch im EBV gibt es Probleme, die die Köpfe zum Rauchen bringen. Wir werden auch hier Licht ins Dunkel bringen:
Bösgläubigkeit Minderjähriger im EBV
Rechtsgrundlos erlangter Besitz und die Anwendbarkeit des § 988 BGB analog im Zwei- und Dreipersonenverhältnis
Fremdbesitzerexzess und die Anwendbarkeit des § 993 II BGB analog im Zwei- und Dreipersonenverhältnis
Kapitel 4: Weitere Herausgabeansprüche im Sachenrecht & BGB
Dieses Kapitel widmen wir den weiteren Ansprüchen im Mobiliarsachenrecht über § 985 BGB hinaus. Du wirst lernen, wie man sich gegen verbotene Eigenmacht wehrt und welche Ansprüche für rechtmäßige Besitzer bestehen.
Possessorischer Besitzschutz (§§ 858–862 BGB):
Der Besitzschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Sachenrechts. Hier wird dir detailliert erklärt, was verbotene Eigenmacht ist und wie sich ein Besitzer gegen eine solche wehren kann und warum dies in unserer Rechtsordnung von großer Wichtigkeit ist.
Petitorischer Besitzschutz (§ 1007 BGB):
Anders als der possessorische Schutz konzentriert sich der petitorische Schutz auf die Rechtmäßigkeit des Besitzes. Dir wird erklärt welche Ansprüche du in einer Klausur immer noch prüfen kannst, um auch keine Punkte liegen zu lassen.
Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche (§ 1004 BGB):
Dir geht jemand auf die Nerven? Dann brauchst du einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch. Du lernst hier, wie du diesen in der Klausur zu prüfen hast.
Falllösungen zum Besitzschutz und Herausgabeansprüchen:
Anhand typischer Klausurfälle "aus Alltagssituationen", damit sie dir auch gut im Kopf bleiben zeige ich dir, wie du die verschiedenen Herausgabeansprüche und Schutzrechte anwendest und sauber voneinander abgrenzt.
Kapitel 5: Mobiliarsicherheiten
Mobiliarsicherheiten spielen in der Praxis und in Examensklausuren eine große Rolle. In diesem Kapitel werden die verschiedenen Sicherungsmöglichkeiten ausführlich behandelt.
Vertragliche Pfandrechte (§§ 1204 ff. BGB):
Wenn auch nicht häufig in Klausuren abgefragt, ist es von entscheidender Wichtigkeit zu verstehen, wie vertragliche Pfandrechte funktionieren, weil alle weiteren Mobiliarsicherheiten (und übrigens auch Immobiliarsicherheiten) auf diesen Grundgedanken aufbauen. Lerne, wie ein vertragliches Pfandrecht entsteht und welche Rechte der Pfandgläubiger zu seiner Befriedigung hat.
Gesetzliche Pfandrechte:
Wir beschäftigen uns mit dem Vermieterpfandrecht und Werkunternehmerpfandrecht. Du lernst, wie man das Vermieterpfandrecht in der Klausur prüft und in welchem Konkurrenzverhältnis es zu den anderen Sicherungsrechten steht. Auch beschäftigen wir uns mit dem Werkunternehmerpfandrecht und insbesondere seinem gutgläubigen Erwerb. Hierzu bilden wir einen ausführlichen Fall, damit Du in der Klausur "sauber" durchkommst.
Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung und Globalzession:
Wir beschäftigen uns mit verschiedenen Sicherungsmöglichkeiten einer Bank von Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung und Globalzession
Eigentumsvorbehalt:
Du lernst, was es mit dem Eigentumsvorbehalt auf sich hat und was ein Anwartschaftsrecht ist. Dich hat verwirrt, was genau es bedeutet, dass "das Anwartschaftsrecht ein wesensgleiches Minus" zum Vollrecht" ist, welche Folgen es hat, wenn ein Anwartschaftsrecht übertragen wird oder ob dieses auch gutgläubig übertragen werden kann? Nach dem Kurs nicht mehr.
Insbesondere beschäftigen wir uns auch mit den Konstruktionen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts durch Einzugsermächtigungsklauseln oder auch einer Herstellerklausel. Viele verwirrt auch, wie der Schutz des Anwartschaftsrecht nach § 161 BGB und § 936 III BGB analog funktioniert - auch diese Verwirrung lösen wir in dem Kurs auf.

Kollision von Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt:
Abschließend in dem Kapitel, setzen wir uns damit auseinander, was gilt, wenn eine Kollision zwischen Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt erfolgt.
Kapitel 6: Zusammenfassung und Klausurvorbereitung
Das gesamte Mobiliarsachenrecht noch einmal in 10 Minuten runtergebrochen? Kein Problem.
In diesem Kapitel wird der gesamte Stoff noch einmal maximal gebündelt und auf die Prüfungsrelevanz konzentriert. Mit allen (wirklich wichtigen) Streitständen und den Argumenten für die herrschende Meinung. Ziel ist es, dass du den Überblick behältst und sicher in die Klausur gehst.
Bei erfolgreichem Absolvieren des Kurses erwirbst Du das Abzeichen "Mobiliarsachen-Profi":

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